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Eltern-ABC
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Spezialausweis für Schülerinnen und Schüler aus Allenwinden und Neuägeri
Für Schülerinnen und Schülern aus Allenwinden und Neuägeri, welche die Schulen in Baar besuchen und gewisse Schulfahrten aus stundenplantechnischen Gründen nicht mit dem offiziellen Schulbus machen können, wird vom Rektorat ein Spezial-Schüler-Ausweis ausgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Schulsekretariat, Tel. 041 769 03 30.
Zurzeit gibt es keine Coronamassnahmen an den Schulen Baar.
Unter folgenden Links finden Sie als Eltern Informationsmaterial zum sicheren Umgang mit digitalen Medien:
Angebote von Jugend und Medien:
Digitale Medien
Medienkompetenz
Angebote von ProJuventute:
Medien & Internet
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Regelung_zur_Nutzung_von_Informations-_und_Kommunikationstechnologien_Schulen_Baar_Version_SJ_20-21.pdf (PDF, 199.19 kB) | Download | 0 | Regelung_zur_Nutzung_von_Informations-_und_Kommunikationstechnologien_Schulen_Baar_Version_SJ_20-21.pdf |
1. Eintritt in den Kindergarten - Voraussetzungen
Im Schuljahr 2025/26 sind Kinder, die zwischen dem 1. März 2019 und dem 29. Februar 2020 geboren sind, zum Eintritt in den Kindergarten verpflichtet (obligatorisches Kindergartenjahr). Kinder, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 28. Februar 2021 geboren sind, können im Schuljahr den freiwilligen Kindergarten besuchen. Sofern die Kriterien gemäss unserem Merkblatt "Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten für im März, April oder Mai 2021 geborene Kinder" erfüllt werden, können im kommenden Schuljahr auch Kinder die im März, April oder Mai 2021 geboren sind, den freiwilligen Kindergarten vorzeitig besuchen.
Das Anmeldeformular für die vorzeitige Kindergartenanmeldung (März, April, Mai 2021 geborene Kinder) muss auf dem Rektorat bezogen werden.
Der Besuch des 1. Kindergartenjahres ist freiwillig. Das Jahr vor dem Übertritt in die 1. Primarklasse ist obligatorisch. Mit der Anmeldung zum Besuch des Kindergartens verpflichten sich die Eltern zur Einhaltung der allgemeinen Schulzeitregelung. Ungeachtet dessen, ob das Kind das freiwillige oder obligatorische Kindergartenjahr besucht. Das heisst, die Eltern halten sich an den für die Schulen verbindlichen Schul- und Ferienplan. Alle Daten und Termine gelten auch für die Kindergärten.
2. Eltern-Orientierungsabend
Am Mittwoch, 8. Januar 2025 um 19.30 Uhr findet in der Aula der Schule OS Sternmatt 2 ein Elterninformationsanlass zum Eintritt in den Kindergarten statt.
Wir bieten Ihnen gerne verschiedene Informationsmöglichkeiten zur Klärung Ihrer offenen Fragen bezüglich Kindergarten-Eintritt Ihres Kindes im kommenden Schuljahr 2025/26 an.
3. Kindergartenbeginn
Das Schuljahr 2025/26 beginnt für alle am Montag, 18. August 2025. Unterrichtsbeginn am ersten Schultag ist für alle Kindergartenkinder um 13.30 Uhr.
Während des Schuljahres ist der Eintritt in den Kindergarten nicht möglich. Die einzige Ausnahme besteht für zuziehende Kinder, die bereits auswärts einen Kindergarten besucht haben, bzw. die im folgenden Schuljahr zum Eintritt in die 1. Primarklasse verpflichtet sind.
4. Anmeldung
Die Anmeldeunterlagen für den Kindergarteneintritt im Schuljahr 2025/26 werden wir Ihnen vor den Weihnachtsferien inklusive Anmeldeformular per Post zustellen.
Wir erwarten Ihre Anmeldung bis spätestens Montag, 13. Januar 2025 - 12.00 Uhr. Da wir die möglichst genaue Zahl der Kindergartenkinder für die Planung des nächsten Schuljahres benötigen, kann eine spätere Anmeldung nur noch in begründeten Ausnahmefällen entgegengenommen werden. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Die Zuteilungs-Kompetenz liegt beim Rektorat.
Die schriftliche Kindergartenzuteilung erhalten Sie bis spätestens Ende Mai 2025.
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Anmeldung für den Kindergarten_SJ 2025-26 (PDF, 90.25 kB) | Download | 0 | Anmeldung für den Kindergarten_SJ 2025-26 |
Förderhinweise Übergang Kindergarten (PDF, 89.11 kB) | Download | 1 | Förderhinweise Übergang Kindergarten |
Informationen KG-Besuch_SJ 2025-26 (PDF, 90.32 kB) | Download | 2 | Informationen KG-Besuch_SJ 2025-26 |
Merkblatt März, April, Mai Geborene (PDF, 90.46 kB) | Download | 3 | Merkblatt März, April, Mai Geborene |
1. Schulpflicht
Für das Schuljahr 2025/26 gilt folgende Regelung:
Zum Eintritt in die 1. Primarklasse verpflichtet sind alle Kinder, die zwischen dem
1. März 2018 und dem 28. Februar 2019 geboren sind.
Zum Eintritt in die 1. Primarklasse berechtigt sind alle Kinder, die zwischen dem
1. März 2019 und dem 31. Mai 2019 geboren sind.
2. Anmeldung
Kinder, die den Kindergarten der Schulen Baar besuchen, werden durch die Kindergartenlehrperson nach Rücksprache mit den Eltern für die 1. Klasse angemeldet. Für andere Kinder können Anmeldeformulare auf dem Schulrektorat bezogen werden.
3. Eltern-Orientierungsabend
Am Mittwoch, 19. Februar 2025 um 19.30 Uhr findet in der Aula der Schule OS Sternmatt 2 ein Elterninformationsanlass zum Eintritt in die 1. Klasse statt.
Wir bieten Ihnen verschiedene Informationsmöglichkeiten zur Klärung Ihrer offenen Fragen bezüglich Eintritt in die 1. Primarklasse im kommenden Schuljahr 2025/26.
4. Schulbeginn
Das neue Schuljahr 2025/26 beginnt am Montag, 18. August 2025. Unterrichtsbeginn am ersten Schultag ist für alle Erstklässler/innen um 09.00 Uhr.
Die Elternbesuchstage an den Primarschulen und Kindergärten finden jeweils am 27. jeden Monats statt, erstmals am Freitag, 27. September 2024. Der Unterricht erfolgt in allen Klassen nach Stundenplan.
Der Schulbesuch an der Oberstufe (Abendschule) findet am Mittwoch, 26. März 2025 ab 18.00 Uhr statt (nur 1. Oberstufe).
Die Besuchswochen im Schwimmunterricht finden wie folgt statt:
- 10. März 2025 bis 14. März 2025
- 17. März 2024 bis 21. März 2025
Auf der Homepage der Schulen Baar www.schulen-baar.ch finden Sie unter «Aktuelles» die Publikation der Besuchswochen.
Veranstaltungsprogramm Elternbildung
Koordinationsstelle Elternbildung Kanton Zug
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Flyer_Elternbildung-2.pdf (PDF, 411.51 kB) | Download | 0 | Flyer_Elternbildung-2.pdf |
Ich bin anders, du auch
Kinder unterscheiden sich in ihren kognitiven Möglichkeiten, sind mehr oder weniger leistungsbereit, haben verschiedene Interessen, sind ein- oder mehrsprachig, haben unterschiedliche Werthaltungen und Verhaltensweisen, sind Mädchen oder Knaben, lernen verschieden, sind selbstsicher oder ängstlich … Mit dieser Vielfalt gehen wir in manchen Lebensbereichen selbstverständlich um, erleben sie als Bereicherung. Es gilt, sie zu bejahen, sich daran zu orientieren – auch im Klassenzimmer.
Integrative Förderung
Im Zentrum steht der integrative Einsatz der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen.
Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf werden innerhalb der Klassengemeinschaft gemeinsam unterrichtet. Die Heterogenität einer Klasse wird anerkannt. Es gilt der Grundsatz: Es ist normal, verschieden zu sein. Daraus folgt: Es ist normal, auf unterschiedliche Art, mit unterschiedlicher Unterstützung zu lernen. Lernzielanpassungen bezogen auf den Lehrplan sind im Einzelfall möglich. Es geht nicht nur darum, das Kind in seinem individuellen Lernprozess zu begleiten, sondern auch die an der Schule Beteiligten miteinzubeziehen.
Es gilt für einzelne Kinder und für die Schulklasse aufgrund der Förderdiagnostik die richtige Balance zwischen integrationsstiftenden und differenzierenden Lernsituationen zu finden.
Mittels einer individuell abgestimmten Förderplanung und entsprechender Förderung sollen die Kinder möglichst nicht überfordert, aber auch nicht unterfordert sein.
Weitere Informationen des Kantons Zug zu "Besondere Förderung" finden Sie hier.
Allen Kindern wird der neue Jahresplaner und Kontakte in der 1. Schulwoche des Schuljahres 2024/25 verteilt.
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Jahresplaner 2024_25 (PDF, 1.26 MB) | Download | 0 | Jahresplaner 2024_25 |
Ab dem Schuljahr 2019/20 wird in den Schulen des Kantons Zug auf der Grundlage des neuen «Lehrplans 21 Kanton Zug» unterrichtet. Die Lehrpersonen haben sich auf den neuen Lehrplan vorbereitet und besuchen Weiterbildungen.
Für interessierte Eltern und Erziehungsbrechtigte stehen folgende Informationen und Flyer zur Verfügung:
Elternflyer:
- Lehrplan 21
Merkblätter vom schulpsychologischen Dienst:
- Merkblatt Hausaufgaben
- Hausaufgabenplan
- Merkblatt Motivation
- Merkblatt Konzentration
- Merkblatt Prüfungsangst
- und viele mehr
Wenn bei einem Schulkind der Verdacht auf Kopflausbefall besteht, kontaktiert die Lehrperson Frau Sabine Notter. Die Fachfrau Kopfläuse besucht innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen nach Eingang der Meldung die vom Lausbefall betroffene Schulklasse bzw. betroffenen Schulklassen. Sie untersucht die ganze Schulklasse (ev. mehrere Schulklassen) und informiert die Lehrpersonen, welche Kinder von Läusen befallen sind. Den betroffenen Kindern werden Merkblätter nach Hause mitgegeben. Nach 2 bis 3 Wochen besucht Frau Notter zwecks Nachkontrolle nochmals die Schulklasse bzw. Schulklassen.
Bei dieser Untersuchung können auch Eltern der Kinder anwesend sein.
Bezüglich des Berufsgeheimnisses und der Meldepflicht gelten die einschlägigen Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung.
Erster gemeinsamer Lehrplan
Mit dem Lehrplan 21 werden die Ziele der Volksschule vereinheitlicht. Der erste gemeinsame Lehrplan für die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone erleichtert die Mobilität der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen. Er bildet zudem eine einheitliche Grundlage, um Lehrpersonen auszubilden und um Lehrmittel zu entwickeln.
Der Lehrplan 21 ist eine Weiterentwicklung der bis anhin gültigen Lehrpläne des Kantons Zug und schliesst an bisherige schulische Entwicklungen an. Neu im Vergleich zu den aktuellen Zuger Lehrplänen ist die Kompetenzorientierung. Schülerinnen und Schüler erwerben nicht nur Wissen, sie müssen dieses auch in verschiedenen Situationen anwenden können.
Weitere Informationen finden Sie unter Lehrplan Kt. Zug und Lehrplan 21
Weitere Informationen entnehmen Sie den beiliegenden Richtlinien.
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Richtlinien_Lernatelier.pdf (PDF, 47.08 kB) | Download | 0 | Richtlinien_Lernatelier.pdf |
Orientierungsabend "Übertritt in die kooperative Oberstufe 2024"
Sehr geehrte Eltern
Ihre Tochter oder Ihr Sohn besucht die 6. Klasse und wird auf Beginn des Schuljahres 2024/2025 in die kooperative Oberstufe der Schulen Baar übertreten oder die Kantonsschule in Zug, Rotkreuz oder Menzingen besuchen.
Mit der kooperativen Oberstufe ist die Zusammenarbeit zwischen den Schularten Sek und Real gemeint. Gerne erklären wir Ihnen das System genauer.
Wir orientieren Sie ebenfalls über die Umsetzung des eingeführten Lernstudios. Zudem geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21 auf der Oberstufe bekannt.
Als Abschluss der Veranstaltung erläutern wir Ihnen mit einem Blick nach vorne die Ausbildungsmöglichkeiten nach dem Besuch der Volksschule und stellen Ihnen die weiterführenden Angebote vor.
An diesem Abend wird keine separate Orientierung über die gymnasialen Wege in Zug, Menzingen oder Rotkreuz stattfinden. Die drei Zuger Mittelschulen führen eigene Elternorientierungsveranstaltungen durch.
Wir laden Sie ein zum Orientierungsabend von
Mittwoch, 13. November 2024, 19.30 Uhr, in der Schule Sternmatt 2 (Aula).
Gerne hoffen wir, dass diese wichtige Informationsmöglichkeit Ihr Interesse findet.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Freundliche Grüsse
Paul Stalder Markus Brazerol
Rektor Prorektor
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MS2_OS_2024_PPP (PDF, 3.24 MB) | Download | 0 | MS2_OS_2024_PPP |
Eine Schulordnung mit Disziplinarteil schafft noch keine Schul(haus)kultur. Diese entsteht durch die offene, intensive Zusammenarbeit, durch das zielgerichtete, professionelle Schaffen an einem Unterrichts- und Schulklima, das Lernerfolg fördert, und durch gelebte Alltäglichkeiten aller an der Schule Beteiligten. Regeln ermöglichen und erleichtern das Zusammenleben in Gemeinschaften. In diesem Sinn will diese Schulordnung mit Disziplinarteil in Alltags-, Sonder- und Problemsituationen eine Hilfe sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Unverwechselbar
Zuständiger Bereich: Rektorat
Die schulärztliche Untersuchung wird im Kindergarten (mit Schuleintritt), in der 5. Primarklasse und in der 2. Oberstufe (mit Schulaustritt) durchgeführt.
Die Kinder werden rechtzeitig vor dem Untersuchungstermin durch die Klassenlehrperson informiert. Zur Untersuchung sind die ärztliche Schülerkarte und die Impfkarte, welche zuhause aufbewahrt werden, mitzubringen. Sie werden nach der Untersuchung zur persönlichen Aufbewahrung wieder mit nach Hause gegeben.
Für die Primarstufe:
Dr. med. Raoul Schmid
Rigistrasse 15, Baar
Tel. 041 761 10 73
Dr. med. Michèle Sauteur
Rigistrasse 15, Baar
Tel. 041 761 10 73
Für die Oberstufe
Dr. med. Edith von Arx und
Dr. med. Michael von Arx
Leihgasse 28, Baar
Tel. 041 769 50 40
Eine Schulbestätigung für Kinderzulagen oder das Amt für Migration können Sie telefonisch, per E-Mail oder via Link beim Schulsekretariat beantragen.
- Schulthek
- Etui
- 3 Bleistifte Nr. 2
- Farbstifte (12 Stück)
- Finken oder Sandalen
- Turnzeug und Badesachen
Der gemeindliche Schulzahnarzt-Dienst umfasst:
- die zahnärztliche Untersuchung, darin eingeschlossen sind die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung (falls gewünscht)
- konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen
- kieferorthopädische Behandlungen
Zahnärztliche Untersuchung
Sämtliche Kinder und Jugendliche haben sich einmal pro Jahr einer zahnärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Die zahnärztliche Untersuchung umfasst die Befundaufnahme, die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung (falls gewünscht).
Zu Beginn jedes Schuljahres fordert das Schulrektorat die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen auf, die zahnärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die mit der Schulzahnpflege verbundenen Pflichten erfüllen.
Die Erziehungsberechtigten haben insbesondere die notwendigen konservierenden und chirurgischen Zahnbehandlungen durchführen zu lassen.
Die Erziehungsberechtigten haben auf Begehren des Schulrektorats die Pflichterfüllung nachzuweisen.
Freie Zahnarztwahl
Mit den zahnärztlichen Massnahmen nach dem Reglement kann jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt beauftragt werden, der oder dem eine kantonale Bewilligung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes erteilt worden ist. Die geforderten Vorgaben betreffend Praxishygiene, Aufzeichnungspflicht und Datenschutz müssen eingehalten werden.
Behandlung während der Unterrichtszeit
Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit fallen. Ist dies nicht möglich, haben die Lehrpersonen ihre Schülerinnen und Schüler für die erforderliche Zeit vom Unterricht freizustellen.
Kostentragung für den zahnärztlichen Untersuch
Die Kosten für eine zahnärztliche Untersuchung pro Schuljahr, darin eingeschlossen die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung (falls gewünscht), werden von der Gemeinde getragen.
Die Rechnungsstellung für das abgelaufene Schuljahr hat jeweils bis spätestens Ende September zu erfolgen. Ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen Rechnung nach Massgabe des in ihrem Kanton geltenden Tarifs. Sie dürfen dabei die für den Kanton Zug geltenden Ansätze nicht überschreiten.
Die Wohngemeinde subventioniert keine Kosten, welche durch unentschuldigtes Versäumen einer zahnärztlichen Untersuchung resp. Behandlung entstanden sind.
Der Kostenbeitrag des Schulzahnarzt-Dienstes kann in jedem Fall herabgesetzt werden, wenn der jährliche obligatorische Untersuch resp. die konservierende Behandlung versäumt oder die Zahnpflege vernachlässigt wurde.
Kostentragung für die weiteren Massnahmen
Die Kosten für konservierende und für chirurgische Zahnbehandlungen sowie für kieferorthopädische Behandlungen sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
An diese Behandlungen leistet die Gemeinde Kostenbeiträge nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der kostenpflichtigen Personen. Zu berücksichtigen sind dabei das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen. Allfällige Leistungen Dritter werden vorgängig von den in Rechnung gestellten Behandlungskosten abgezogen.
Für Beitragsleistungen an kieferorthopädische Behandlungen gelten überdies die von der Direktion für Bildung und Kultur sowie der Gesundheitsdirektion erlassenen Vorschriften.
Beitragshöhe
Der Gemeinderat erlässt einen Tarif für die Bemessung der Beiträge. Bagatellbeiträge werden nicht ausgerichtet.
Administratives
Bei Fragen wenden Sie sich bitte bei der Abteilung Schulzahnpflege, 041 769 01 43.
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Merkblatt_ab_2022_23.pdf (PDF, 206.07 kB) | Download | 0 | Merkblatt_ab_2022_23.pdf |
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Schulzahnpflege_Baar.pdf (PDF, 53.25 kB) | Download | 0 | Schulzahnpflege_Baar.pdf |
Hier das Wichtigste in Kürze:
Sämtliche Heilungskosten aus einem Unfall müssen durch Ihre, bzw. die Krankenkasse Ihres Kindes oder eine private Versicherungsgesellschaft obligatorisch versichert sein. Alle Unfälle müssen deshalb Ihrer persönlichen Krankenkasse oder einer privaten Kinder-Unfallversicherung gemeldet werden.
Die Schüler-Unfallversicherung der Einwohnergemeinde Baar erbringt nur in folgenden Fällen Versicherungsleistungen (ohne Prämienbelastung der Eltern):
- Im Todesfall CHF 10‘000.00
- Im Invaliditätsfall CHF 100‘000.00, steigend bis 350%.
Administratives Vorgehen bei einem Unfall:
Bei Unfällen im Normalfall:
Melden Sie sofort nach dem ersten Arztbesuch den Unfall bei Ihrer Krankenkasse. Sie werden dort das entsprechende Unfall-Meldeformular erhalten. Eintreffende Arztrechnungen sind persönlich zu bezahlen und zur Rückvergütung an die Krankenkasse einzusenden.
Bei Unfällen mit Todes- oder Invaliditätsfolge:
Melden Sie den Unfall umgehend dem Schulrektorat Baar.
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Merkblatt_Schuler-Unfallversicherung.pdf (PDF, 44.57 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Schuler-Unfallversicherung.pdf |
Informationsblatt für Erziehungsberechtigte – Tastaturschreiben mit «zg.typewriter.ch»
«zg.typewriter.ch» ist ein Online-Schreibtrainer, der auf die Bedürfnisse von Primarschülerinnen und Primarschüler abgestimmt ist. Tastaturschreiben bleibt ab dem 2. Semester der 3. Klasse über alle Schuljahre ein Thema. Ab der 5. Klasse der Primarschule rückt die Anwendung des Zehnfingersystems in den verschiedenen Fachbereichen ins Zentrum.
In der Beilage finden Sie das vollständige Informationsblatt des Kantons Zug zum Thema Tastaturschreiben.
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Informationsblatt_fur_Erziehungsberechtigte_Tastaturschreiben.pdf (PDF, 191.38 kB) | Download | 0 | Informationsblatt_fur_Erziehungsberechtigte_Tastaturschreiben.pdf |
Die Unterrichtszeiten im Kindergarten sind wie folgt:
Vormittag: Montag bis Freitag
08.05 - 08.20 Uhr, Auffangzeit
08.20 - 11.35 Uhr, Unterrichtszeit
Am Mittwochmorgen besuchen die nicht schulpflichtigen Kinder den Unterricht nicht oder nur in Absprache mit der Kindergartenlehrperson.
Ausnahme für die Kindergärten Wiesental 1 und 2 sowie Früeberg 1 und 2: Bei diesen Kindergärten ist es der Donnerstagmorgen.
Nachmittag: Montag, Dienstag oder Donnerstag
13.30 - 15.00 Uhr, Unterrichtszeit
An den Nachmittagen wird in Halbklassen unterrichtet. Ein Nachmittag ist für alle Kinder Pflicht. Die Einteilung der Gruppe erfolgt durch die Kindergartenlehrperson.
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Stundenplan_Kindergarten.jpg (JPG, 129.53 kB) | Download | 0 | Stundenplan_Kindergarten.jpg |
Die Unterrichtszeiten in der 1. Primarklasse sind wie folgt:
Unterrichtszeit
08.15 - 11.35 Uhr Blockzeiten für alle Schüler
13.30 - 15.00 Uhr 2 mal pro Woche alternierender Unterricht (Mo, Di, Do oder Fr)
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Stundenplan.jpg (JPG, 37.29 kB) | Download | 0 | Stundenplan.jpg |
Primarstufe
08.15 - 11.35 Uhr
Blockzeiten für alle Schüler.
13.30 - 15.00 Uhr
- 2 mal pro Woche alternierender Unterricht für die 1. und 2. Klasse
- 0-1 mal pro Woche alternierender Unterricht für die 3. und 4. Klasse
Weitere Informationen finden Sie im angehängten Dokument.
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Unterrichtszeiten_Schulen_Baar_SJ_21-22.pdf (PDF, 54.51 kB) | Download | 0 | Unterrichtszeiten_Schulen_Baar_SJ_21-22.pdf |
Zuständiger Bereich: Rektorat
Die Klassenlehrperson kann auf rechtzeitig eingereichten Antrag der Eltern Schülerinnen und Schüler für insgesamt einen Schultag oder zwei Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren. Das Gesuch muss von der Klassenlehrperson vorgängig bewilligt werden. Der Schulbesuch am 1. Schultag eines neuen Schuljahres ist obligatorisch.
Dispensationsgesuche für mehr als einen Schultag sind in jedem Fall, mit Kopie an die Klassenlehrperson, spätestens zwei Wochen im Voraus schriftlich mit den nötigen Unterlagen (Einladung/Bestätigung) beim Schulrektorat, Schule Dorfmatt B, Inwilerstrasse 4, Postfach, 6341 Baar einzureichen. Mehrtägige Urlaube werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt (Beschluss des Gemeinderates vom 26. März 2008).
Wenn Ihr Kind alle Kriterien erfüllt und somit alles für den vorzeitigen Kindergarteneintritt spricht, erhalten Sie das Anmeldeformular auf dem Rektorat.
Bitte beachten Sie, dass die Kernschulleitung bei Überbeständen in den einzelnen Schulkreisen die Aufnahme von Kindern, die im Schuljahr 2024/25 vorzeitig in den Kindergarten eintreten würden, zurückstellen wird. Falls dies eintreffen sollte, werden Sie bis Ende März 2024 schriftlich informiert. Sollte Ihr Kind damit im kommenden Schuljahr den vorzeitigen Kindergarten nicht besuchen können, hat es ab Schuljahr 2025/26 trotzdem Anrecht auf zwei Kindergartenjahre.
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Merkblatt März, April, Mai Geborene_231214 (PDF, 86.71 kB) | Download | 0 | Merkblatt März, April, Mai Geborene_231214 |
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Wahlfachausschreibung_SJ 2024_25 (PDF, 1.18 MB) | Download | 0 | Wahlfachausschreibung_SJ 2024_25 |
Zuzug: Eltern, die mit ihren schulpflichtigen Kindern in die Gemeinde Baar ziehen, nehmen bitte möglichst frühzeitig mit dem Schulsekretariat, Schule Dorfmatt B, 6341 Baar, Telefon 041 769 03 30, Kontakt auf.
Die Klassenzuteilung der Kinder wird den Eltern anschliessend schriftlich mitgeteilt.
Wegzug: Bei einem Wegzug von der Gemeinde Baar bitten wir Sie, dies per E-Mail an sandra.waltert@baar.ch frühzeitig zu melden.
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Anmeldung_Schuleintritt_neu.pdf (PDF, 55.98 kB) | Download | 0 | Anmeldung_Schuleintritt_neu.pdf |
Dafür setzen sich unsere Bildungsinstitutionen ein. Partnerschaftlich arbeiten öffentliche und private Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Behörden für die gute Schule.
Mehr Informationen finden Sie unter Amt für gemeindliche Schulen
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Zuteilungskriterien Schulen Baar.pdf (PDF, 55.29 kB) | Download | 0 | Zuteilungskriterien Schulen Baar.pdf |