Spezialausweis für Schülerinnen und Schüler aus Allenwinden und Neuägeri Kontakt: Rektorat
Für den Start des 2. Semesters gelten daher für alle Lehrpersonen der Schulen Baar und der Musikschule Baar, für die Mitarbeitenden der Modularen Tagesschule (SEB) und für alle Schülerinnen und Schüler die in der Folge aufgelisteten angepassten Massnahmen. Die Richtlinien gelten an allen Baarer Schulen und der Musikschule Baar. Kontakt: Rektorat
Unter folgenden Links finden Sie als Eltern Informationsmaterial zum sicheren Umgang mit digitalen Medien: Angebote von Jugend und Medien: Angebote von ProJuventute: Dokument: Regelung_zur_Nutzung_von_Informations-_und_Kommunikationstechnologien_Schulen_Baar_Version_SJ_20-21.pdf (pdf, 203.9 kB)
1. Eintritt in den Kindergarten - Voraussetzungen 2. Kindergartenbeginn 3. Eltern-Orientierungsabend - ABGESAGT Wir bieten Ihnen gerne verschiedene Informationsmöglichkeiten zur Klärung Ihrer offenen Fragen bezüglich Kindergarten-Eintritt Ihres Kindes im kommenden Schuljahr 2022/23 an. Die Powerpoint-Präsentation sowie einen Kurzfilm zum Tagesablauf, welche wir jeweils am Elterninformationsanlass zeigen, stellen wir Ihnen hier in einer angepassten Form zur Verfügung. 4. Anmeldung Kontakt: Sandra Waltert
Elternorientierungsabend vom Mittwoch, 2. März 2022 - Abgesagt Aufgrund der unsicheren, epidemiologischen Lage hat die Schulleitung entschieden, auch den diesjährigen Elterninformationsanlass zum Eintritt in die 1. Primarklasse vom Mittwoch, 2. März 2022 abzusagen. Die Schulleitung bedauert dies sehr, wird dieser Anlass doch jeweils von vielen Eltern besucht und geschätzt. In Anbetracht der aktuell geltenden Schutzbestimmungen und unter dem Aspekt der Mitverantwortung ist dieser Entscheid der einzig richtige und notwendige. Gerne bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Klärung Ihrer offenen Fragen bezüglich Eintritt in die 1. Klasse der Primarschule Ihres Kindes im kommenden Schuljahr 2022/23 an. Alle wichtigen Informationen zum Eintritt in die 1. Primarklasse finden Sie bis Anfang März 2022 auf dieser Seite. Die Power-Point-Präsentation, welche wir jeweils am Elterninformationsanlass zeigen, stellen wir Ihnen hier in einer angepassten Form zur Verfügung. Falls Sie nach dem Besuch der Schulhomepage und der Lektüre der wichtigen Informationen noch ergänzende Fragen zum Eintritt in die 1. Klasse haben, können Sie uns zu den offiziellen Büroöffnungszeiten wie folgt telefonisch kontaktieren: 041 769 03 34 Fragen zum Eintritt in die 1. Primarklasse
Kontakt: Rektorat
Die monatlichen Elternbesuchstage an den Primarschulen und Kindergärten finden jeweils am 17. des Monats statt, erstmals am Freitag, 17. September 2021. Der Unterricht erfolgt in allen Klassen nach Stundenplan.
Bitte beachten Sie die Inserate zu den Besuchswochen im Zugerbieter. Kontakt: Rektorat
Veranstaltungsprogramm Elternbildung Kontakt: Rektorat Dokument: Flyer_Programm_Elternbildung_1._Jahreshalfte_2022.pdf (pdf, 4406.5 kB)
Ich bin anders, du auch Kontakt: Raphael Arnet
Allen Kindern wird der neue Jahresplaner und Kontakte in der 1. Schulwoche des Schuljahres 2021/22 verteilt. Dokument: Jahresplaner_2021-22.pdf (pdf, 740.6 kB)
Ab dem Schuljahr 2019/20 wird in den Schulen des Kantons Zug auf der Grundlage des neuen «Lehrplans 21 Kanton Zug» unterrichtet. Die Lehrpersonen haben sich auf den neuen Lehrplan vorbereitet und besuchen Weiterbildungen. Für interessierte Eltern und Erziehungsbrechtigte stehen folgende Informationen und Flyer zur Verfügung: Elternflyer: Merkblätter: Kontakt: Rektorat
Frau Sabine Notter hat den Leistungsauftrag der Schulen Baar als "Fachfrau Kopfläuse". Kontakt: Sabine Notter
Erster gemeinsamer Lehrplan Weitere Informationen finden Sie unter Lehrplan Kt. Zug und Lehrplan 21 Kontakt: Rektorat
Das Lernatelier können Kinder und Jugendliche, welche der Klassenlehrperson durch ausserordentliche Leistungen auffallen, sich durch spezielle Interessen auszeichnen oder sich minimalistisch verhalten und weit unter ihrem eigentlichen Niveau arbeiten, besuchen. Kontakt: Simon Rohrer Dokument: 210614_Richtlinien_Lernatelier.pdf (pdf, 46.9 kB)
Orientierungsabend "Übertritt in die kooperative Oberstufe 2022" Sehr geehrte Eltern Ihre Tochter oder Ihr Sohn besucht die 6. Klasse und wird auf Beginn des Schuljahres 2022/2023 in die kooperative Oberstufe der Schulen Baar übertreten oder die Kantonsschule in Zug beziehungsweise in Menzingen besuchen. Mit der kooperativen Oberstufe ist die Zusammenarbeit zwischen den Schularten Sek und Real gemeint. Gerne erklären wir Ihnen das System genauer. Wir orientieren Sie ebenfalls über die Umsetzung des eingeführten Lernstudios. Zudem geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21 auf der Oberstufe bekannt. Als Abschluss der Veranstaltung erläutern wir Ihnen mit einem Blick nach vorne die Ausbildungsmöglichkeiten nach dem Besuch der Volksschule und stellen Ihnen die weiterführenden Angebote vor. An diesem Abend wird keine separate Orientierung über die gymnasialen Wege in Zug oder Menzingen stattfinden. Die beiden Zuger Mittelschulen führen eigene Elternorientierungsveranstaltungen durch. Diese Termine finden Sie auf der Rückseite aufgelistet. Wir laden Sie ein zum Orientierungsabend von Mittwoch, 1. Dezember 2021, 20.00 Uhr, in der Schule Sternmatt 2 (Aula). Gerne hoffen wir, dass diese wichtige Informationsmöglichkeit Ihr Interesse findet. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Freundliche Grüsse
Paul Stalder Markus Brazerol Kontakt: Markus Brazerol Dokument: Orientierung_bertritt_in_die_Oberstufe_.pdf (pdf, 2763.2 kB)
Eine Schulordnung mit Disziplinarteil schafft noch keine Schul(haus)kultur. Diese entsteht durch die offene, intensive Zusammenarbeit, durch das zielgerichtete, professionelle Schaffen an einem Unterrichts- und Schulklima, das Lernerfolg fördert, und durch gelebte Alltäglichkeiten aller an der Schule Beteiligten. Regeln ermöglichen und erleichtern das Zusammenleben in Gemeinschaften. In diesem Sinn will diese Schulordnung mit Disziplinarteil in Alltags-, Sonder- und Problemsituationen eine Hilfe sein. Kontakt: Rektorat
Zuständiger Bereich: Rektorat Kontakt: Rektorat
Eine Schulbestätigung für Kinderzulagen oder das Amt für Migration können Sie telefonisch oder per Mail beim Schulrektorat beantragen. Kontakt: Rektorat
Die nachfolgenden Gegenstände braucht Ihr Kind sicher von Anfang an. Diese Liste ist aber nicht vollständig. Nach Schulbeginn wird noch das eine oder andere angeschafft werden müssen.
Kontakt: Rektorat
Zuständiger Bereich: Rektorat
Zahnärztliche Untersuchung Sämtliche Kinder und Jugendliche haben sich einmal pro Jahr einer zahnärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die zahnärztliche Untersuchung umfasst die Befundaufnahme, die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung. Zu Beginn jedes Schuljahres fordert das Schulrektorat die Erziehungsberechtigten der pflichtigen Kinder und Jugendlichen auf, die zahnärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die mit der Schulzahnpflege verbundenen Pflichten erfüllen. Die Erziehungsberechtigten haben insbesondere die notwendigen konservierenden und chirurgischen Zahnbehandlungen durchführen zu lassen. Die Erziehungsberechtigten haben auf Begehren des Schulrektorats die Pflichterfüllung nachzuweisen. Freie Zahnarztwahl Mit den zahnärztlichen Massnahmen kann jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt beauftragt werden, welche oder welcher das eidgenössische Diplom besitzt. Behandlung während der Unterrichtszeit Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit fallen. Ist dies nicht möglich, haben die Lehrpersonen ihre Schülerinnen und Schüler für die erforderliche Zeit vom Unterricht freizustellen. Kostentragung für die Zahnuntersuchung Die Kosten für eine zahnärztliche Untersuchung pro Schuljahr, darin eingeschlossen die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung, werden von der Gemeinde getragen. Die Rechnungsstellung für das abgelaufene Schuljahr hat jeweils bis spätestens Ende Juli zu erfolgen. Ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen Rechnung nach Massgabe des in ihrem Kanton geltenden Tarifs. Sie dürfen dabei die für den Kanton Zug geltenden Ansätze nicht überschreiten. Die Gemeinde übernimmt keine Kosten, welche durch unentschuldigtes Versäumen einer zahnärztlichen Untersuchung entstanden sind. Kostentragung für die weiteren Massnahmen Die Kosten für konservierende und für chirurgische Zahnbehandlungen sowie für kieferorthopädische Behandlungen sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. An diese Behandlungen leistet die Gemeinde Beiträge nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der kostenpflichtigen Personen. Zu berücksichtigen sind dabei das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen. Allfällige Leistungen Dritter werden vorgängig von den in Rechnung gestellten Behandlungskosten abgezogen. Für Beitragsleistungen an kieferorthopädische Behandlungen gelten überdies die von der Direktion für Bildung und Kultur sowie der Gesundheitsdirektion erlassenen Vorschriften. Beitragshöhe Der Gemeinderat erlässt einen Tarif für die Bemessung der Beiträge. Bagatellbeiträge werden nicht ausgerichtet. Der Beitrag nach Tarif kann herabgesetzt werden, wenn die Zahnbehandlung und deren Kosten Folge einer Verletzung der mit diesem Reglement verbundenen Pflichten oder einer ungenügenden Zahnpflege sind. Zahnärztinnen und Zahnärzte haben das Schulrektorat zu benachrichtigen, wenn sie Zahnbehandlungen durchführen müssen, die eindeutig Folge einer ungenügenden Zahnpflege sind. Kostenvoranschlag und Kostengutsprache Wer für die Behandlung einen gemeindlichen Beitrag im Sinne der §§ 7 und 8 dieses Reglements geltend machen will, hat - sofern mit Kosten von mutmasslich über Fr. 1’000.- zu rechnen ist - einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Der Kostenvoranschlag ist dem Schulrektorat einzureichen. Erweist sich die Behandlung als notwendig und angemessen, erteilt das Schulrektorat hierfür subsidiäre Kostengutsprache. Es kann den Kostenvoranschlag vorgängig einer Vertrauenszahnärztin oder einem Vertrauenszahnarzt zur Beurteilung unterbreiten. Administratives Für die Einreichung der Gutscheine (Untersuch) und der Rückerstattungsbelege wenden Sie sich an Esther Gröbelbauer oder Eva Raud. Kontakt: Abteilung Finanzen / Wirtschaft der Einwohnergemeinde Baar Dokument: Schulzahnarzt.pdf (pdf, 23.4 kB)
Die Gemeinde Baar bietet einen gemeindlichen Schulzahnpflege-Dienst an. Die Schulzahnpflegerin besucht die 1. – 4. Primarklasse 3x und die Kleinklassen 2x pro Schuljahr. Die Kindergartenkinder werden von der Schulzahnpflegerin 4x im Schuljahr besucht. Bei all diesen Besuchen werden die Kinder zur richtigen Zahnpflege angeleitet und über die Wichtigkeit der Mundhygiene instruiert. Kontakt: Andrea Blattmann Dokument: Schulzahnpflege_Baar.pdf (pdf, 54.5 kB)
Im beiliegenden Informationsschreiben orientieren wir Sie ausführlich über die Bedingungen der Schüler-Unfallversicherung, welche durch die Einwohnergemeinde Baar abgeschlossen ist.
Administratives Vorgehen bei einem Unfall: Bei Unfällen im Normalfall: Melden Sie sofort nach dem ersten Arztbesuch den Unfall bei Ihrer Krankenkasse. Sie werden dort das entsprechende Unfall-Meldeformular erhalten. Eintreffende Arztrechnungen sind persönlich zu bezahlen und zur Rückvergütung an die Krankenkasse einzusenden. Bei Unfällen mit Todes- oder Invaliditätsfolge: Melden Sie den Unfall umgehend dem Schulrektorat Baar. Kontakt: Rektorat Dokument: Merkblatt_Schuler-Unfallversicherung.pdf (pdf, 45.6 kB)
ab 10. Schuljahr (z. Bsp. Kantonsschule, Kantonales Gymnasium, Fachmittelschule FMS, Wirtschaftsmittelschule WMS, 10. Schuljahr, Gewerblich-Industrielle Berufsschule, Kaufmännische Berufsschule, etc.) Kontakt: Rektorat
Informationsblatt für Erziehungsberechtigte – Tastaturschreiben mit «zg.typewriter.ch» «zg.typewriter.ch» ist ein Online-Schreibtrainer, der auf die Bedürfnisse von Primarschülerinnen und Primarschüler abgestimmt ist. Tastaturschreiben bleibt ab dem 2. Semester der 3. Klasse über alle Schuljahre ein Thema. Ab der 5. Klasse der Primarschule rückt die Anwendung des Zehnfingersystems in den verschiedenen Fachbereichen ins Zentrum. In der Beilage finden Sie das vollständige Informationsblatt des Kantons Zug zum Thema Tastaturschreiben. Kontakt: Rektorat Dokument: Informationsblatt_fur_Erziehungsberechtigte_Tastaturschreiben.pdf (pdf, 195.9 kB)
Die Unterrichtszeiten im Kindergarten sind wie folgt: Vormittag: Montag bis Freitag Am Mittwochmorgen besuchen die nicht schulpflichtigen Kinder den Unterricht nicht oder nur in Absprache mit der Kindergartenlehrperson. Nachmittag: Montag, Dienstag, Donnerstag An den Nachmittagen wird in Halbklassen unterrichtet. Ein Nachmittag ist für alle Kinder Pflicht. Die Einteilung der Gruppe erfolgt durch die Kindergartenlehrperson. Dokument: Stundenplan_Kindergarten.jpg (jpg, 132.6 kB)
Die Unterrichtszeiten in der 1. Primarklasse sind wie folgt: Unterrichtszeit Dokument: Stundenplan.jpg (jpg, 38.1 kB)
Primarstufe 08.15 - 11.35 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Kontakt: Rektorat Dokument: Unterrichtszeiten_Schulen_Baar_SJ_21-22.pdf (pdf, 55.8 kB)
Zuständiger Bereich: Rektorat Kontakt: Rektorat
Anbei finden Sie unser Merkblatt "Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten". Anhand der beiliegenden Checkliste können Sie prüfen, ob Ihr Kind alle Kriterien für den vorzeitigen Kindergarteneintritt erfüllt. Dokument: Merkblatt_Marz_April_Mai_Geborene_211021.pdf (pdf, 77.0 kB)
Das Anmeldeverfahren für die Wahlfächer der Oberstufe erfolgt über die Klassenlehrpersonen. Die entsprechenden Unterlagen werden den Schülerinnen und Schüler direkt abgegeben. Um sich vertieft mit den Inhalten der Wahfächer auseinander zu setzen und die Inhalte und Bedingungen nachlesen zu können, steht eine Übersicht zur Verfügung. Kontakt: Edith Reichmuth Dokument: WF_inh_Uebersicht_2022-23_220105.pdf (pdf, 184.4 kB)
Zuständiger Bereich: Rektorat Kontakt: Rektorat Dokument: Anmeldung_Schuleintritt_neu.pdf (pdf, 57.3 kB)
Der Kanton Zug hat ein Schul- und Bildungssystem mit vielfältigem Angebot, das die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich fördert. In unseren Schulen lernen sie, ihr Leben zu gestalten und im Beruf zu bestehen. |