Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Stichwortverzeichnis
Kopfzeile
Inhalt
Änderungen bei der schulergänzenden Betreuung ab Schuljahr 2026/27
Liebe Eltern
Die Angebote der schulergänzenden Betreuung der Schulen Baar werden ab dem Schuljahr 2026/27 in einzelnen Bereichen gering angepasst. Grund dafür sind neue gesetzliche Vorgaben im Kanton Zug sowie Änderungen in der Kinderbetreuungsverordnung.
Die Schulen Baar verfügen bereits heute über ein breites Betreuungsangebot. Aufgrund der Vorgaben wird das Angebot punktuell erweitert. Auch die Berechnung der Elterntarife wird angepasst. Die Minimal- und Maximaltarife bleiben unverändert.
Was ändert sich beim Angebot?
Morgenbetreuung von 7.00 bis 8.00 Uhr
Die Morgenbetreuung wird künftig an jedem Schultag und an jedem Standort angeboten. Sie findet auch dann statt, wenn nur wenige Kinder angemeldet sind.
Betreuung am freien Kindergartenmorgen
Für Kindergartenkinder wird an den freien Kindergartenmorgen ein zusätzliches Betreuungsangebot geschaffen. In der Regel betrifft dies den Mittwochmorgen, bei einzelnen Kindergärten den Donnerstagmorgen.
Ferienbetreuung wird flexibler
Die Ferienbetreuung wird weiterhin während acht Wochen pro Jahr angeboten. Neu können Eltern auch einzelne Betreuungstage buchen. Die bisherige Mindestbuchung von drei Tagen entfällt.
Ferienbetreuung im Sommer und Herbst 2026
Wegen des Neubaus der SEB Zentrum findet die Ferienbetreuung im Sommer 2026 und Herbst 2026 in der SEB Sennweid statt.
Was ändert sich bei den Tarifen?
Die bisherigen Tarife der einzelnen Betreuungsmodule bleiben bestehen. Angepasst wird jedoch die Berechnung, wie der Elternbeitrag festgelegt wird. Ziel ist, dass im Vorschulbereich und im Schulbereich künftig das gleiche Berechnungssystem gilt. Das macht die Berechnung einfacher und nachvollziehbarer.
Neu werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:
- ein Abzug pro Person im Haushalt,
- Unterhaltsbeiträge,
- die Situation von getrenntlebenden Erziehungsberechtigten,
- die Berechnung bei quellenbesteuerten Personen,
- sowie ein Anteil des Vermögens, wenn dieses über einer festgelegten Grenze liegt.
Der Minimaltarif gilt neu bis zu einem massgebenden Jahreseinkommen von CHF 60’000. Der Maximaltarif gilt weiterhin ab einem massgebenden Jahreseinkommen von CHF 140’000. Dadurch kann der Elternbeitrag je nach familiärer Situation geringer ausfallen. In vielen Fällen wird die Berechnung für Familien nachvollziehbarer und fairer. Den Tarifrechner finden Sie hier Tarifrechner.xlsx auf unserer Website.
Was bleibt gleich?
Die schulergänzende Betreuung bleibt ein freiwilliges Angebot für Familien. Das bestehende modulare Angebot mit Morgenbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung wird weitergeführt. Auch für Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler bleibt das bestehende Mittagsmodul mit Mittagessen bestehen.
Weitere Informationen
Das Merkblatt sowie die detaillierten Informationen zu den Angeboten und Tarifen finden Sie auf unserer Website.
Bei Fragen hilft Ihnen Carmen Arras, Telefon 041 769 03 37, gerne weiter.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt (PDF, 908 kB) | Download | 0 | Merkblatt |
| Anleitung Klapp Anmeldeprozess (PDF, 142 kB) | Download | 1 | Anleitung Klapp Anmeldeprozess |
| Name |
|---|
| Tagessbetreuung |