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Covid-19; Ergänzende Information des Zuger Regierungsrates, 3. Februar 2022
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab sofort die Kontaktquarantäne aufgehoben ist. Die Maskenpflicht gilt weiterhin. Die Isolation von Personen, die positiv getestet wurden, bleibt.
Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal, die sich in Kontaktquarantäne befinden, wieder in den Schulbetrieb zurückkehren können.
Der Zuger Regierungsrat informierte heute bezüglich Schulbetrieb nach den Sportwochen:
«Die Reihentests auf Primar- und Oberstufe werden nach den Sportferien definitiv wegfallen. Wenn sich die epidemiologische Lage nicht verschlimmert ebenfalls die Maskenpflicht. Im Rahmen des Ausbruchmanagements der Schulen und der Gesundheitsdirektion können Reihentests und Maskenpflicht wieder eingeführt werden. … Die Schutzkonzepte (Stosslüften, Händewaschen, Testen bei Symptomen etc.) bleiben auch nach Wegfall der Reihentests und Masken notwendig und wichtig für die Bewältigung der Pandemie. Nach dem Lagerapport von Gesundheits- und Bildungsdirektion vom 16. Februar 2022 werden definitive Informationen vorliegen.»
Zum Schulschwimmen
Es darf gemäss Aussagen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden (Inkrafttreten ist für den 17. Februar 2022 geplant), dass der Schwimmunterricht nach den Sportferien ohne Zertifikatsvorgabe stattfinden kann.
Zugehörige Objekte
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MM_06_Reihentests_an_Schulen_Regelungen_Gesundheitseinrichtungen.pdf | Download | 0 | MM_06_Reihentests_an_Schulen_Regelungen_Gesundheitseinrichtungen.pdf |