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Instrumentalunterricht



Geigenspiel
Folgende Instrumente können erlernt werden:

ab 2. Primarklasse:
Violine, Viola (Bratsche), Violoncello, Akkordeon, Mandoline, Klavier, Gitarre, Sopran- und Altblockflöte, Gesang, Kontrabass, Harfe, Querflöte, Oboe, Fagott, Klarinette, Saxophon, Trompete, Es-Horn, Waldhorn, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Trommel (Tambour) und Schlagzeug.

ab 3. Primarklasse:
Jugendchor

Für sämtliche Instrumente ab 3. Unterrichtsjahr bestehen Zusammenspielmöglichkeiten in Gruppen und Ensembles.

Gruppen und Ensembles

Als Ergänzung zum Instrumentalunterricht bieten wir zur Zeit folgende Zusammenspielmöglichkeiten an:


Gruppenspiele für die entsprechenden Instrumente (im 3. Unterrichtsjahr, für Instrumentalschüler obligatorisch)
Streicherensemble (Eintritt individuell)
Gitarre-/Mandolinenensemble (ab 4. Unterrichtsjahr)
Blockflötenensemble (ab 4. Unterrichtsjahr)
Flötenensemble (Querflöten) (ab 4. Unterrichtsjahr)
Bläserensemble (ab 4. Unterrichtsjahr)
Tambourengruppe (ab 4. Unterrichtsjahr)
Schlagzeugensemble (ab 4. Unterrichtsjahr)
Jugendmusik (ab 5. Unterrichtsjahr)
Jugendchor (ab 3. Primarklasse)

Aufnahmebedingungen
  1. Eignungstest
Zwischen Frühlings- und Sommerferien wird ein Eignungstest durchgeführt, zu dem wir Ihr Kind speziell aufbieten. An diesem Test soll vor allem die körperliche Eignung für das gewünschte Instrument festgestellt werden.

2. Jugendchor
Sei es anstelle eines Instrumentes oder als Ergänzung dazu, alle Jugendlichen ab 3. Primarklasse mit Freude am Singen sind im Jugendchor herzlich willkommen. Zur Anmeldung ist ebenfalls das beigeheftete Formular zu verwenden und unter der Rubrik "Gewünschtes Instrument" ist "Jugendchor" einzutragen, im gegebenen Fall neben dem sonst gewünschten Instrument. Auf diese sinnvolle und schöne Tätigkeit werden singbegabte Kinder insbesondere auch beim Eignungstest (siehe 1.) hingewiesen.

3. Warteliste
Bei vereinzelten Instrumenten, wo zu viele Anmeldungen vorliegen, können Wartelisten entstehen. Kinder auf der Warteliste werden nach Möglichkeit während des Jahres eingeteilt.

4. Unterrichtsbesuch
Nach der Einteilung ist Ihr Kind verpflichtet, den Unterricht an der Musikschule Baar regelmässig, pünktlich und vorbereitet zu besuchen. Für Absenzen gilt die gleiche Regelung wie in der Schule.

5. Unterrichtszeiten
Der Unterricht dauert je nach Instrument 30 oder 45 Minuten wöchentlich. Neben dem Instrumentalunterricht findet während einem Jahr ein obligatorisches instrumentenbezogenes Zusatzfach "fit4music" in Gruppen statt, jedoch frühestens während der dritten Primarklasse. Im 3. Unterrichtsjahr wird der Einzelunterricht durch eine Gruppenspielstunde ergänzt. Ab 4. Jahr wirken die Jugendlichen neben dem Einzelunterricht in der Regel in einem Ensemble mit.

6. Rückzug der Anmeldung und vorzeitiger Austritt
Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich. Ein Rückzug ist möglich bis 1. Juni. Bei verspätetem Rückzug wird das Schulgeld für das erste Semester fällig. Das Schulgeld ist jeweils für ein ganzes Semester zu entrichten, unabhängig davon, ob es erfüllt wird oder ob ein Kind während des Semesters austritt.

7. Mietinstrumente
Die Musikschule stellt zu sehr günstigen Bedingungen Mietinstrumente zur Verfügung (ohne Blockflöten und Klavier).

8. Elternbeitrag
Der Elternbeitrag ab nächstem Schuljahr beträgt CHF 240.-- pro Semester bei ½ Stunde Unterricht pro Woche.
 
Anmeldung_Instrument_Schler.pdf (45.9 kB)

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