Grundschulunterricht
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Während der 2. und 3. Primarklasse werden die Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen jeweils eine Lektion wöchentlich unterrichtet. In der Regel findet der Unterricht im betreffenden Schulhaus statt. In gemeinsamer Planung mit den Klassenlehrpersonen werden die Unterrichtszeiten nach Möglichkeit in den Schulbetrieb integriert (Blockzeiten, Randstunden). Musikunterricht sowohl in der Grundschule wie später im Instrumentalunterricht ist jedoch auch als Freizeitbeschäftigung zu betrachten. Es ist deshalb möglich und teilweise notwendig, dass diese Unterrichtsstunden auch an den schulfreien Halbtagen festgesetzt werden. Wir führen zwei verschiedene Fächer. Ihr Kind kann sich für das eine oder andere Fach (oder beides) entscheiden. Die Vielseitigkeit dieser Kurse ist allen Kindern sehr zu empfehlen, werden doch für die spätere Instrumentenwahl wertvolle Aufschlüsse gegeben. Blockflötenunterricht Die traditionelle Blockflötenausbildung ist nach wie vor sehr beliebt. In kleinen Gruppen wird das Musizieren mit der Sopranflöte geübt und Freude am Musizieren vermittelt. Neben der Konzentrationsförderung und der Wahrnehmungsschulung werden die musikalischen Grundbegriffe gelernt wie Notennamen und -werte, Rhythmus, Ton- und Taktarten usw. Die vielen mehrstimmigen Lieder und Stücke fördern das gemeinsame Spiel und öffnen die Freude an der Musikwelt. Singen und Musizieren In diesem Kurs wird das Interesse und die Freude an der Musik geweckt. Verschiedene Instrumente wie Glockenspiele, Klangstäbe, Xylophone usw. werden eingesetzt. Auch das körpereigene Instrument, die Stimme, soll geschult und gefördert werden. Die bestmögliche Entfaltung der musikalischen Anlagen ist das Ziel dieser Ausbildung. In vielfältigen Spielsituationen erleben die Kinder die Musik ganzheitlich durch Singen, Bewegen und Musizieren. Es werden musikalische Grundbegriffe, rhythmische Grundwerte, Notennamen sowie Taktarten spielerisch vermittelt. Aufnahmebedingungen A. Anschaffungen Für den Blockflötenunterricht wird ein einheitliches Flötenmodell verwendet. Im Kurs “Singen und Musizieren” werden unterschiedliche Instrumente verwendet (z.B. Glockenspiel). Die Anschaffungskosten für Instrumente, Hefte usw. werden von Ihnen in den ersten Schulwochen verlangt. B. Unterrichtsbesuch Mit der Anmeldung ist Ihr Kind verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen. Für Absenzen gilt die gleiche Regelung wie in der Schule: entschuldigt ist also Krankheit, Unfall und Abwesenheit mit der Schulklasse. Entschuldigungen müssen vor dem ausfallenden Unterricht der Musikschullehrperson mitgeteilt werden. C. Unterrichtsbeginn / Unterrichtszeiten Die Einteilung zum Unterricht erfolgt durch die Musikschullehrperson in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen. Unterrichtsbeginn ist in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Der Unterricht dauert wöchentlich eine Lektion zu 45 Minuten. Ferien und Freitage richten sich nach der Schulordnung von Baar. D. Elternbeitrag Der einmalige Elternbeitrag beträgt CHF 100.-- pro Schuljahr. Die Rechnungsstellung erfolgt im Herbst nach Beginn des Schuljahres. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anrecht auf Rückvergütung.
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| Anmeldung_GS_2._Klasse.pdf (43.3 kB) |
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