Spezialausweis für Schülerinnen und Schüler aus Allenwinden und Neuägeri
Für Schülerinnen und Schülern aus Allenwinden und Neuägeri, welche die Schulen in Baar besuchen und gewisse Schulfahrten aus stundenplantechnischen Gründen nicht mit dem offiziellen Schulbus machen können, wird vom Rektorat ein Spezial-Schüler-Ausweis ausgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Schulsekretariat, Tel. 041 769 03 30.
Kontakt: Rektorat
| Eintritt in die 1. Klasse der Primarschule | Nach oben |
Kinder, die bis Ende Februar das sechste Altersjahr erfüllen, sind verpflichtet auf das folgende Schuljahr die 1. Klasse zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das sechste Altersjahr, so sind sie zum Besuch der 1. Klasse berechtigt.
In besonderen Fällen kann die Schulkommission auf Gesuch und nach Anhörung der Eltern, der Kindergartenlehrperson sowie auf Antrag der Schulpsychologin und allenfalls des Schularztes einen früheren oder späteren Schuleintritt bewilligen.
Für Kinder, die den Kindergarten besuchen, erfolgt die Anmeldung durch die Kindergartenlehrperson. Für alle andern Kinder kann beim Schulrektorat, Schule Dorfmatt B, Postfach, 6341 Baar, ein Anmeldeformular bezogen werden.
Kontakt: Rektorat
Die monatlichen Elternbesuchstage an den Primarschulen und Kindergärten finden jeweils am 24. des Monats statt, erstmals am Freitag, 24. September 2010. Der Unterricht erfolgt in allen Klassen nach Stundenplan.
Die Elternbesuchstage an der Oberstufe finden am Mittwoch, 24. November 2010 ab 18.00 Uhr (Abendschule) und am Donnerstag/Freitag, 19./20. Mai 2011 statt.
Kontakt: Rektorat
Ich bin anders, du auch
Kinder unterscheiden sich in ihren kognitiven Möglichkeiten, sind mehr oder weniger leistungsbereit, haben verschiedene Interessen, sind ein- oder mehrsprachig, haben unterschiedliche Werthaltungen und Verhaltensweisen, sind Mädchen oder Knaben, lernen verschieden, sind selbstsicher oder ängstlich … Mit dieser Vielfalt gehen wir in manchen Lebensbereichen selbstverständlich um, erleben sie als Bereicherung. Es gilt, sie zu bejahen, sich daran zu orientieren – auch im Klassenzimmer.
Integrative Förderung
Im Zentrum steht der integrative Einsatz der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen.
Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf werden innerhalb der Klassengemeinschaft gemeinsam unterrichtet. Die Heterogenität einer Klasse wird anerkannt. Es gilt der Grundsatz: Es ist normal, verschieden zu sein. Daraus folgt: Es ist normal, auf unterschiedliche Art, mit unterschiedlicher Unterstützung zu lernen. Lernzielanpassungen bezogen auf den Lehrplan sind im Einzelfall möglich. Es geht nicht nur darum, das Kind in seinem individuellen Lernprozess zu begleiten, sondern auch die an der Schule Beteiligten miteinzubeziehen.
Es gilt für einzelne Kinder und für die Schulklasse aufgrund der Förderdiagnostik die richtige Balance zwischen integrationsstiftenden und differenzierenden Lernsituationen zu finden.
Mittels einer individuell abgestimmten Förderplanung und entsprechender Förderung sollen die Kinder möglichst nicht überfordert, aber auch nicht unterfordert sein.
Kontakt: Elsbeth Strobel
Die Spitex Kanton Zug hat seit 1. Juni 2009 im Rahmen eines Leistungsauftrags der Schulen Baar die Aufgabe als "Fachstelle für Lausfragen" übernommen.
Wenn bei einem Schulkind der Verdacht auf Kopflausbefall besteht, kontaktiert die Schulleitung der betreffenden Schule direkt das Call Center der Spitex.
Die Spitex stellt fachlich geschultes Personal zur Verfügung. Diese Fachpersonen besuchen innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen nach Eingang der telefonischen Meldung die vom Lausbefall betroffene Schulklasse bzw. betroffenen Schulklassen. Sie untersuchen die ganze Schulklasse (ev. mehrere Schulklassen) und informieren die Lehrpersonen, bei welchen Kinder von Läusen befallen sind. Den betroffenen Kindern werden Merkblätter nach Hause mitgegeben. Nach 2 bis 3 Wochen besuchen die Fachpersonen der Spitex zwecks Nachkontrolle nochmals die Schulklasse bzw. Schulklassen.
Bei dieser Untersuchung können auch Eltern der Kinder anwesend sein.
Beratung durch Fachstelle für Lausfragen
Die Spitex bzw. die "Fachstelle für Lausfragen" berät die Schulbehörde, die Schulleitung, die Lehrerschaft und die Eltern in allen Fragen bezüglich Kopflausbefall / Prävention bei Schulkindern der Schulen Baar.
Bezüglich des Berufsgeheimnisses und der Meldepflicht gelten die einschlägigen Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung.
Kontakt: Rektorat
Mehr Informationen zu den aktuellen Lehrplänen finden Sie unter: Lehrplan Kanton Zug
Projekt Deutschschweizer Lehrplan
Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der deutsch- und mehrsprachigen Kantone wollen gemeinsam einen Lehrplan für die Volksschule erarbeiten. Der Lehrplan soll für die gesamte Dauer der obligatorischen Schule und für alle 21 Deutschschweizer Kantone gelten. Ein gemeinsamer Lehrplan vereinheitlicht die Ziele und Inhalte der obligatorischen Schule und leistet damit eine wichtigen Beitrag zur Harmonisierung der Schule. Unter anderem trägt er dazu bei, Mobilitätshindernisse beim Wohnorts- und Schulwechsel zwischen den Kantonen abzubauen und neue Entwicklungen im Bildungsbereich gemeinsam anzugehen.
Weitere Informationen finden Sie unter Lehrplan 21
Kontakt: Rektorat
Das Lernatelier können Kinder und Jugendliche, welche der Klassenlehrperson durch ausserordentliche Leistungen auffallen, sich durch spezielle Interessen auszeichnen oder sich minimalistisch verhalten und weit unter ihrem eigentlichen Niveau arbeiten, besuchen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den beiliegenden Richtlinien.
Kontakt: Sabine Rohrer
Dokument: 7.11_Richtlinien_zum_Lernatelier.pdf (40.0 kB)
Eine Schulordnung mit Disziplinarteil schafft noch keine Schul(haus)kultur. Diese entsteht durch die
offene, intensive Zusammenarbeit, durch das zielgerichtete, professionelle Schaffen an einem Unterrichts-
und Schulklima, das Lernerfolg fördert, und durch gelebte Alltäglichkeiten aller an der Schule
Beteiligten.
Regeln ermöglichen und erleichtern das Zusammenleben in Gemeinschaften. In diesem Sinn will
diese Schulordnung mit Disziplinarteil in Alltags-, Sonder- und Problemsituationen eine Hilfe sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Unverwechselbar
Kontakt: Rektorat
Zuständiger Bereich: Rektorat
Die schulärztliche Untersuchung wird im Kindergarten (mit Schuleintritt), in der 4. Primarklasse und in der 2. Oberstufe (mit Schulaustritt) durchgeführt.
Die Kinder werden rechtzeitig vor dem Untersuchungstermin durch die Klassenlehrperson informiert. Zur Untersuchung sind die ärztliche Schülerkarte und die Impfkarte, welche zuhause aufbewahrt werden, mitzubringen. Sie werden nach der Untersuchung zur persönlichen Aufbewahrung wieder mit nach Hause gegeben.
Für die Primarstufe:
Dr. med. Raoul Schmid
Rigistrasse 15, Baar
Tel. 041 761 10 73
Dr. med. Michael Hitzler
Rigistrasse 15, Baar
Tel. 041 761 10 73
Für die Oberstufe
Dr. med. Edith von Arx und
Dr. med. Michael von Arx
Leihgasse 28, Baar
Tel. 041 769 50 40
Kontakt: Rektorat
Zuständiger Bereich: Rektorat
Kontakt: Rektorat
Die nachfolgenden Gegenstände braucht Ihr Kind sicher von Anfang an. Diese Liste ist aber nicht vollständig. Nach Schulbeginn wird noch das eine oder andere angeschafft werden müssen.
- Schulthek
- Etui
- 3 Bleistifte Nr. 2
- Farbstifte (12 Stück)
- Finken oder Sandalen
- Turnzeug und Badesachen
Wenn Sie alle Gegenstände und Kleidungsstücke Ihres Kindes deutlich kennzeichnen, beugen Sie Verwechslungen und aufregenden Suchaktionen vor.
Kontakt: Rektorat
Zuständiger Bereich: Rektorat
Der gemeindliche Schulzahnarztdienst umfasst:
die zahnärztliche Untersuchung, darin eingeschlossen die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung;
konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen;
kieferorthopädische Behandlungen.
Zahnärztliche Untersuchung
Sämtliche Kinder und Jugendliche haben sich einmal pro Jahr einer zahnärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Die zahnärztliche Untersuchung umfasst die Befundaufnahme, die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung.
Zu Beginn jedes Schuljahres fordert das Schulrektorat die Erziehungsberechtigten der pflichtigen Kinder und Jugendlichen auf, die zahnärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die mit der Schulzahnpflege verbundenen Pflichten erfüllen.
Die Erziehungsberechtigten haben insbesondere die notwendigen konservierenden und chirurgischen Zahnbehandlungen durchführen zu lassen.
Die Erziehungsberechtigten haben auf Begehren des Schulrektorats die Pflichterfüllung nachzuweisen.
Freie Zahnarztwahl
Mit den zahnärztlichen Massnahmen kann jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt beauftragt werden, welche oder welcher das eidgenössische Diplom besitzt.
Behandlung während der Unterrichtszeit
Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit fallen. Ist dies nicht möglich, haben die Lehrpersonen ihre Schülerinnen und Schüler für die erforderliche Zeit vom Unterricht freizustellen.
Kostentragung für die Zahnuntersuchung
Die Kosten für eine zahnärztliche Untersuchung pro Schuljahr, darin eingeschlossen die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung, werden von der Gemeinde getragen.
Die Rechnungsstellung für das abgelaufene Schuljahr hat jeweils bis spätestens Ende Juli zu erfolgen. Ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen Rechnung nach Massgabe des in ihrem Kanton geltenden Tarifs. Sie dürfen dabei die für den Kanton Zug geltenden Ansätze nicht überschreiten.
Die Gemeinde übernimmt keine Kosten, welche durch unentschuldigtes Versäumen einer zahnärztlichen Untersuchung entstanden sind.
Kostentragung für die weiteren Massnahmen
Die Kosten für konservierende und für chirurgische Zahnbehandlungen sowie für kieferorthopädische Behandlungen sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
An diese Behandlungen leistet die Gemeinde Beiträge nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der kostenpflichtigen Personen. Zu berücksichtigen sind dabei das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen. Allfällige Leistungen Dritter werden vorgängig von den in Rechnung gestellten Behandlungskosten abgezogen.
Für Beitragsleistungen an kieferorthopädische Behandlungen gelten überdies die von der Direktion für Bildung und Kultur sowie der Gesundheitsdirektion erlassenen Vorschriften.
Beitragshöhe
Der Gemeinderat erlässt einen Tarif für die Bemessung der Beiträge. Bagatellbeiträge werden nicht ausgerichtet.
Der Beitrag nach Tarif kann herabgesetzt werden, wenn die Zahnbehandlung und deren Kosten Folge einer Verletzung der mit diesem Reglement verbundenen Pflichten oder einer ungenügenden Zahnpflege sind.
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben das Schulrektorat zu benachrichtigen, wenn sie Zahnbehandlungen durchführen müssen, die eindeutig Folge einer ungenügenden Zahnpflege sind.
Kostenvoranschlag und Kostengutsprache
Wer für die Behandlung einen gemeindlichen Beitrag im Sinne der §§ 7 und 8 dieses Reglements geltend machen will, hat - sofern mit Kosten von mutmasslich über Fr. 1’000.- zu rechnen ist - einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Der Kostenvoranschlag ist dem Schulrektorat einzureichen.
Erweist sich die Behandlung als notwendig und angemessen, erteilt das Schulrektorat hierfür subsidiäre Kostengutsprache. Es kann den Kostenvoranschlag vorgängig einer Vertrauenszahnärztin oder einem Vertrauenszahnarzt zur Beurteilung unterbreiten.
Administratives
Für die Einreichung der Gutscheine (Untersuch) und der Rückerstattungsbelege wenden Sie sich an Esther Gröbelbauer oder Eva Raud.
Kontakt: Abteilung Finanzen / Wirtschaft der Einwohnergemeinde Baar
Die Gemeinde Baar bietet seit 1. August 2006 einen gemeindlichen Schulzahnpflege-Dienst an. Die Schulzahnpflegerin besucht die 1. – 4. Primarklasse 3x und die Kleinklassen 2x pro Schuljahr. Seit dem Schuljahr 2008/09 werden die Kindergartenschüler von der Schulzahnpflegerin 4x im Schuljahr besucht. Bei all diesen Besuchen werden die Kinder zur richtigen Zahnpflege angeleitet und über die Wichtigkeit der Mundhygiene instruiert.
Dokument: Schulzahnpflege_Baar.pdf (54.5 kB)
Im beiliegenden Informationsschreiben orientieren wir sie ausführlich über die Bedingungen der Schüler-Unfallversicherung, welche durch die Einwohnergemeinde Baar abgeschlossen ist.
Kontakt: Rektorat
Dokument: Informationen_Schlerunfallversicherung_2009.pdf (35.7 kB)
ab 10. Schuljahr (z. Bsp. Kantonsschule, Kantonales Gymnasium, Fachmittelschule FMS, Wirtschaftsmittelschule WMS, 10. Schuljahr, Gewerblich-Industrielle Berufsschule, Kaufmännische Berufsschule, etc.)
Kontakt: Rektorat
| Unterrichtszeiten an den Primarschulen Baar | Nach oben |
Kindergarten
Vormittag: Montag bis Freitag
08.00 - 08.20 Uhr
Individuelle Förderung (1 x pro Woche gemäss Gruppeneinteilung der Kindergartenlehrperson)
08.20 - 08.30 Uhr
Auffangzeit
08.30 - 11.35 Uhr
Unterrichtszeit
Am Mittwochmorgen besuchen die nicht schulpflichtigen Kinder den Unterricht nicht oder nur in Absprache mit der Kindergartenlehrperson.
Nachmittag: Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 - 15.00 Uhr
An den Nachmittagen wird in Halbklassen unterrichtet. Ein Nachmittag ist für alle Kinder Pflicht. Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch die Kindergartenlehrperson.
Primarstufe
08.15 - 11.35 Uhr
Blockzeiten für alle Schüler.
13.30 - 15.00 Uhr
- 2 mal pro Woche alternierender Unterricht für die 1. und 2. Klasse
- 0-1 mal pro Woche alternierender Unterricht für die 3. und 4. Klasse
Weitere Informationen finden Sie im angehängten Dokument.
Kontakt: Rektorat
Dokument: Unterrichtszeiten_Schulen_Baar__09-10_.pdf (34.2 kB)
Zuständiger Bereich: Rektorat
Die Klassenlehrperson kann Schülerinnen und Schüler für einen Schultag oder zwei Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren.
Dispensationsgesuche für zwei oder mehr Tage sind in jedem Falle spätestens zwei Wochen vorher schriftlich einzureichen beim Schulrektorat, Schule Dorfmatt B, Postfach, 6341 Baar.
Mehrtägige Urlaube werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
Der Schulbesuch am 1. Schultag eines neuen Schuljahres ist obligatorisch.
(Beschluss der Schulkommission vom 26. Februar 2008 und des Gemeinderates vom 26. März 2008)
Kontakt: Rektorat
Zuständiger Bereich: Rektorat
Eltern, die mit ihren schulpflichtigen Kindern in die Gemeinde Baar ziehen, nehmen bitte möglichst frühzeitig mit dem Schulsekretariat, Schule Dorfmatt B, 6341 Baar, Telefon 041 769 03 30, Kontakt auf.
Die Klassenzuteilung der Kinder wird den Eltern anschliessend schriftlich mitgeteilt.
Bei einem Wegzug von der Gemeinde Baar bitten wir Sie um persönliche Kontaktnahme mit dem Schulsekretariat, Schule Dorfmatt B, 6341 Baar, Telefon 041 769 03 30.
Kontakt: Rektorat
Der Kanton Zug hat ein Schul- und Bildungssystem mit vielfältigem Angebot, das die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich fördert. In unseren Schulen lernen sie, ihr Leben zu gestalten und im Beruf zu bestehen.
Dafür setzen sich unsere Bildungsinstitutionen ein. Partnerschaftlich arbeiten öffentliche und private Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Behörden für die gute Schule.
Mehr Informationen finden Sie unter Amt für gemeindliche Schulen